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12.07.2017 - Behinderung der Müllabfuhr durch parkende Fahrzeuge

In der Bauverwaltung des Marktes Neunkirchen a. Brand gingen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von der Müllabfuhr des Landkreis Forchheim über die Behinderung durch parkende Fahrzeuge ein. In vielen Fällen kam es dazu, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, da die Durchfahrt für die Müllfahrzeuge nicht möglich war.

Die Müllabfuhr wird bei mehrmaliger Behinderung die jeweilige Straße nicht mehr befahren.

Insbesondere wurden folgende Ortsstraßen genannt:
• Zuckergasse/Herrngarten im Ortsteil Großenbuch
• Im See im Ortsteil Großenbuch
• Am Kirschgarten/Frühlingsweg in Neunkirchen a. Brand
• Lindelbergstraße in Neunkirchen a. Brand

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Mindestrestbreite der Fahrbahn von 3,05 m immer freizuhalten ist!

Wir bitten um Beachtung.


Diese Meldung war von 12.07.2017 bis 01.08.2017 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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