Aktuelle Meldungen

29.02.2016 - Förderung innovativer Projekte der „Jugendarbeit in den Ortsteilen

I. Allgemeine Grundsätze
In Anerkennung der großen Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere in den Ortsteilen Neunkirchens fördert der Markt Neunkirchen a Br. im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltmittel innovative Klelnprojekte der Jugendarbelt. Alle Zuwendungen aus dieser Richtlinie sind freiwillige Leistungen des Marktes Neunkirchen a. Br.

Im Haushaltsjahr 2015 stehen hierfür 5.000 € zur Verfügung.

II. Förderungsgrundsätze
Der Markt Neunkirchen a. Br. fördert - in Form eines Zuschusses - die projektbezogenen Personal- und Sachkosten bis zu einer max. Höhe von 1.000 € pro Vorhaben. Förderfähig sind:

- besonders innovative Projekte der Vereinsjugendarbeit in den Ortsteilen
- neue Kooperationsprojekte von Kitas, Schulen und Sportvereinen
- Projekte zur Leistungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Modellcharakter
- außergewöhnliche Veranstaltungen mit deutlicher Außenwirkung für den Markt Neunkirchen a. Br. Im
Einzelfall auch außerhalb des Gemeindegebiets.

Eine Förderung kann grundsätzlich nicht gewährt werden für:
- den laufenden Sport- bzw. Vereinsbetrieb
- Projekte, die bereits eine Förderung aus anderen gemeindlichen Zuschussrichtlinien erfahren
- bereits vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen und Vorhaben
- längerfrlstige Maßnahmen mit einer Dauer von über 2 Jahren
- wegfallende gemeindliche Bezuschussungen

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

III. Antragsverlahren und Entscheidung
Der formlose Antrag auf Förderung ist generell vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen. Für Beiträge, die mehr als 100,- € erfordern, sind die Anträge bis spätestens 31. März des laufenden Jahres zu stellen. Er ist zu begründen und muss eine genaue Kostenaufstellung und einen detaillierten Finanzierungsplan einschließlich der Zuwendungen Dritter und der Eigenleistungen des Antragstellers enthalten. Über die per E-Mail an jugendpfleger@neunkirchen-am-brand.de eingereichten Anträge entscheidet in der Regel innerhalb von vier Wochen ein Gremium bestehend aus:

- dem ersten Bürgermeister oder seinem Stellvertreter
- der geschäftsleitenden Beamtin
- der/dem politischen Jugendbeauftragten
- dem Gemeindejugendpfleger

Die Entscheidung liegt im Ermessen dieses Gremiums und erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Förderung wird schriftlich, in der Regel per E-Mail, informiert. Ein Anspruch auf schriftliche Begründung der Ablehnung besteht nicht. Eine Bewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Der Antragsteller erkennt mit Antragstellung diese Förderrichtlinien an. Fördermittel verfallen zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres, wenn sie nicht abgerufen werden oder nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wird.

IV. Verwendungsnachweis
Der Antragsteller hat für die geförderte Maßnahme innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Zur Prüfung der entsprechenden Sachverhalte ist der Markt Neunkirchen a. Br. (Sachgebiet Fördersachbearbeitung) berechtigt und kann Einsicht in die Unteriagen des Projektträgers nehmen. Der Projektträger verpflichtet sich einen ca. ein DIN A 4 seitigen Pressebericht zu verfassen.

V. Datenverwendung
Der Markt Neunkirchen a. Br. ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und den dazugehörenden Unterlagen erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.

VI. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Markt Neunkirchen a. Br. ist berechtigt, die jeweils geförderten Maßnahmen im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darzustellen. Der Projektträger verpflichtet sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch den Markt Neunkirchen a. Br. hinzuweisen.

VIl. Inkrafttreten
Auf der Grundlage des Beschlusses des Wirtschafts-, Kultur-, und Sportausschusses vom 09.12.2015 tritt diese Förderrichtlinie am 01.01.2016 In Kraft.

Neunkirchen a. Br., den 10.12.2015

1.Bürgermeister
Heinz Richter


Diese Meldung war von 29.02.2016 bis 31.03.2016 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

SCHNELLSUCHE