Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen am Brand hat am 20.03.2019 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs) mit der Bezeichnung
5. Änderung Bebauungs-und Grünordnungsplan Nr. 19 „Innerortsbebauungsplan“
beschlossen.
Details entnehmen Sie bitte den folgenden PDF Dateien.
2 Bplan 19 5. Änderung §3_2 BauGB.pdf
Planbegründung.pdf
5. Änderung BBP-GOP Nr. 19 Innerortsbebauungsplan.pdf
Diese Meldung war von 04.04.2019 bis 10.05.2019 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.