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30.04.2019 - Information zur Entwässerungssatzung für die Gemeindeteile Neunkirchen, Ebersbach, Baad, Großenbuch

Die nachfolgende Entwässerungssatzung wurde vom Marktgemeinderat am 10.04.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Satzung tritt am 01.05.2019 in Kraft und wird hiermit bekanntgegeben:
Link zur Satzung als PDF

Im Wesentlichen orientiert sich die vorgelegte Satzung an der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. März 2012 Az.: IB1-1405.12-5. Die seitdem verzeichneten Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug gaben Anlass zu einer umfassenden Überarbeitung.

Die Änderungen der Rechtsgrundlagen kamen insbesondere aus der Gemeindeordnung (GO), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG). Der Text der Mustersatzung wurde an zahlreichen Stellen auch sprachlich und redaktionell überarbeitet.

Die Änderungen, die sich aus der Muster-EWS ergeben, wurden in die nachfolgende „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Neunkirchen a. Brand (Entwässerungssatzung – EWS)“ vom 10.04.2019 eingearbeitet. Das war nötig und sinnvoll, da viele der Neuerungen auch dem aktiven Umweltschutz dienen.

Neunkirchen, den 17.04.2019
Markt Neunkirchen a. Brand
Heinz Richter
1.Bürgermeister


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