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23.08.2019 - Vollzug des Baugesetzbuches: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Betonwerk Hemmerlein“ im beschl

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Neunkirchen a.Br. hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Betonwerk Hemmerlein“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich in Neunkirchen a.Br. und umfasst die Flächen zwischen Raiffeisenstraße, Stockäckerweg, Werkstraße und Gräfenberger Straße. Das Planungsgebiet ist ca. 30.930 m² (ca. 3 ha) groß und umfasst die Flurstücke Nummern 425/1, 425/2, 425/7, 425/8 (tlw.) 425/55, 425/56, 425/57, 425/58, 425/59, 425/60, 425/61 und 464/3 (tlw.) in der Gemarkung Neunkirchen am Brand. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.

Ziel der Bauleitplanung ist die Umnutzung der Fläche des ehemaligen Betonwerks Hemmerlein. Analog der Umgebung im Nordwesten und Südwesten sollen hier die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Wohngebiet geschaffen werden.
Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt, da eine Wiedernutzbarmachung der Fläche im
geschlossenen Siedlungsgebiet verfolgt wird. Damit wird der Nachfrage nach Wohnraum begegnet.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten und artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Betonwerk Hemmerlein“ wurde durch den Marktgemeinderat am 26.06.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Betonwerk Hemmerlein“, bestehend aus Planteil, Satzung und Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom 26. August bis einschließlich 27.September 2019 im Rathaus Neunkirchen a.Br., Bauverwaltung, Zimmer Nr. 2, Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 08.15-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Mittwoch 08.15-12.00 Uhr, Donnerstag 08.15-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, Freitag 08.15-12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Darüber hinaus können, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden, Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Neunkirchen a.Br., Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen abgegeben werden.

Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite http://www.neunkirchen-am-brand.de unter dem Punkt „Aktuelles & Termine“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.

Es sind hier folgende Unterlagen verfügbar:
- Bekanntmachnung Billigungsbeschluss
- Begründung Bebauungsplan
- Planblatt
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Verkehrsuntersuchung
- Schallimmissionstechnische Untersuchung
- Gutachtlicher Bericht Schallimmissionstechnische Untersuchung
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- Geo- und umwelttechnischer Bericht

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neunkirchen a.Br., den 07.08.2019
I.V.
Martin Mehl
2. Bürgermeister


Diese Meldung war von 23.08.2019 bis 15.09.2019 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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