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10.05.2020 - Hinweise für Besucher der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse

Wichtig: Mögliche Infektionsgefahren sind kein von den Kommunalverfassungen vorgesehener Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen.

In Zeiten der Corona-Krise beachtet auch der Markt Neunkirchen a.Brand die Empfehlungen für Zusammenkünfte des Robert-Koch Instituts und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Aus diesem Grund werden die Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Gremien in die Turnhalle der Grundschule verlagert. So kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Gemeindevertretern einerseits und zwischen Besuchern andererseits eingehalten werden.
Die Besucher unserer öffentlichen Sitzungen werden gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen. Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände.

Personen mit Atemwegssymptomen dürfen die Turnhalle nicht betreten.

Nähere Informationen zu den kommenden Sitzungen des Marktes erhalten Sie unter:
https://www.neunkirchen-am-brand.de/rathaus/mgr/sitzungen/


Diese Meldung war von 10.05.2020 bis 31.07.2020 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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