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02.06.2020 - Sanierungs Ortsdurchfahrt Ermreuth

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Tiefbauamt des Landrates Forchheim wird voraussichtlich in der KW 23/2020 mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Ermreuth (Kreisstraße FO28) beginnen. Dabei wird die Fahrbahn sowie die Randbefestigung der Kreisstraße zwischen dem Ortseingang Ermreuth – von Rödlas kommend – und der Kreuzung FO28/Herrnbergstraße erneuert. Es ist vorgesehen, die neue Randbefestigung sowie die Fahrbahn in Teilbereichen um mehrere cm höher zu setzen als den jetzigen Bestand, was Auswirkung auf die angrenzenden Gehwege und ggf. auch auf private Grundstückszufahrten haben wird. Da keine Planung des Landratsamtes existiert, bittet das Tiefbauamt die Anwohner, sich bei Fragen direkt an den Vorarbeiter des Bautrupps zu wenden. Bei Fragen zur Bauausführung steht Ihnen das Tiefbauamt des Landkreises unter der Telefonnummer 09191/86-5210 zur Verfügung.

Im Rahmen der Sanierung der Fahrbahn durch den Landkreis beabsichtigt der Markt Neunkirchen, die Engstellen an den Gehwegen zu beseitigen und einen durchgängigen Gehweg mit einer Mindestbreite von rd. 1,00 m am südlichen Fahrbahnrand in Asphaltbauweise herzustellen. Zwischen der westlichen Einmündung „Marktplatz“ und der Einmündung der „Herrnbergstraße“ in die Ermreuther Hauptstraße werden die Gehwege beidseitig in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Planung zum Gehwegausbau finden Sie in der Anlage. Ansprechpartner beim Markt Neunkirchen für die Erneuerung der Gehwege und der ggf. damit einhergehenden Anpassungsarbeiten an privaten Grundstückszufahrten ist Herr Singer, Tel. 09134/705-33.

Während der Bauzeit wird die „Ermreuther Hauptstraße“ vorwiegend halbseitig gesperrt. Es kann jedoch vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Vollsperrungen kommen. Im Zuge des Einbaues der Asphaltdecke wird die Ortsdurchfahrt durchgängig komplett gesperrt. Die dazugehörige Umleitungen und die Dauer der Vollsperrung sowie Änderungen des öffentlichen Nahverkehrs werden im Vorgriff der Asphaltierungsarbeiten frühzeitig bekannt gegeben.

Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund der fehlenden Planung des Landkreises nicht vorhergesagt werden kann, welche Grundstückszufahrten betroffen sein können und wie die tatsächlichen Verkehrsführungen / Umleitungen jeweilig vorgesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Walz
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 02.06.2020 bis 31.08.2020 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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