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17.06.2020 - Weitere Lockerungen im Rahmen Corona-Strategie

Der Bayerische Ministerrat hat am 16.06.2020 weitere schrittweise Lockerungen im Rahmen seiner Corona-Strategie beschlossen:

Ab dem 17. Juni 2020 gilt:
Ende des bayernweiten Katastrophenfalls mit Ablauf des 16. Juni 2020

Allgemeine Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

Kunst und Kultur
Es sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Ab dem 22. Juni 2020 gilt:
Einrichtungen und Bereiche, statt einer Person pro 20 m² nun eine Person pro 10m² Fläche
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 m² Fläche zugelassen war, reichen 10 m² pro Person aus (Geschäfte mit Kundenverkehr, Freizeit¬einrichtungen, Kulturstätten, wie z. B. Museen).
Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.

Kunst und Kultur
Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.
Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.

Gottesdienste
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Teilnehmern.

Veranstaltungen
Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Hallenbädern, Thermen und Hotelschwimmbädern
Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote können wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Sport
Die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs kann erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).

Ab dem 01. Juni 2020 gilt:
Kindertagesbetreuung und Schule
Alle Kinder sollen wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können.
Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.


Diese Meldung war von 17.06.2020 bis 30.06.2020 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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