Aktuelle Meldungen

04.02.2021 - Impfzentrum und Corona Impfungen

Corona-Schutzimpfungen in Neunkirchen a. Brand

Seit Ende Dezember 2020 werden in Bayern sukzessive Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus durchgeführt. Aktuell wird die Gruppe der über 80jährigen geimpft.

Um unseren Seniorinnen und Senioren den weiten Weg bis ins Impfzentrum in Forchheim zu ersparen, wird ein Impfzentrum in Neunkirchen a. Brand errichtet. Der Personenkreis der 80+ wurde dazu bereits durch die Gemeindeverwaltung angeschrieben.

Die erste Impfung findet zu folgenden Terminen statt:
Mittwoch 03. März 2021 von 9:00 – 15:00 Uhr im Zehntspeicher
Donnertag 04. März 2021 von 9:00 – 15:00 Uhr im Zehntspeicher
Mittwoch 10. März 2021 von 12.00 – 14.00 Uhr in Ermreuth/FFW


!!! Da die Vorbereitung des Impfzentrums in Ermreuth mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, finden die Impftermine leider nur bei ausreichender Anmeldezahl statt. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, werden die betroffenen Personen telefonisch kontaktiert, um auf die Impftermine im Hauptort verlegt zu werden.

Die zweite Impfung erfolgt genau 21 Tage später:
Mittwoch 24. März 2021 von 9:00 – 15:00 Uhr im Zehntspeicher
Donnertag 25. März 2021 von 9:00 – 15:00 Uhr im Zehntspeicher
Mittwoch 31. März 2021 von 12.00 – 14.00 Uhr in Ermreuth/FFW


Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, koordiniert die Gemeindeverwaltung die lokalen Termine. Bitte melden Sie sich bis spätestens 23. Februar 2021 telefonisch unter 09134 / 705-11 oder 09134 / 705-13 bzw. per Mail über info@neunkirchen-am-brand.de, um einen Impftermin auszumachen. Bitte geben Sie uns auch Rückinfo, falls Sie bereits über das Impfzentrum in Forchheim geimpft wurden.

Bitte folgende Unterlagen zu den Impfterminen mitbringen:
- Personalausweis/Reisepass zum Datenabgleich
- die übersandten Unterlagen (Aufklärungsblatt/Anamnesebogen)
- gegebenenfalls die Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin
- falls möglich und vorhanden Impfpass, Herzpass, Diabetikerausweis, Allergiepass und andere wichtige medizinische Unterlagen

Antworten auf häufig gestellte Fragen:
- Die Impfungen sind freiwillig, es besteht keine Impf-Pflicht

- Zum Impfkreis der über 80-Jährigen zählen alle Personen, die zum Stichtag (08.03.2021) 80 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Neunkirchen a. Brand bzw. der Ortsteile haben.

- Sollten Sie bereits einen Impftermin im Impfzentrum in Forchheim ausgemacht haben, nehmen Sie diesen bitte wahr und melden sich nicht zusätzlich in der Gemeindeverwaltung an.

- Haben Sie die Erstimpfung bereits in Forchheim erhalten, muss die Zweitimpfung ebenfalls im Impfzentrum in Forchheim durchgeführt werden.

- Die Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen ist in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt (einsehbar hier: Impfverordnung)

Die Gemeindeverwaltung ist nur ausführendes Organ und hat hier keinerlei Einfluss darauf, dass auch Begleitpersonen oder Ehepartner unter 80 Jahren zu diesem Zeitpunkt geimpft werden können.

- Sollten Sie nicht ohne fremde Hilfe zum Impftermin kommen können, bemühen wir uns in begründeten Fällen um eine Transportmöglichkeit. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an.

- Bitte bedenken Sie, dass Sie nach der erfolgten Impfung mindestens 15 Minuten zur Nachbeobachtung im Impfzentrum verweilen müssen.

- Sollten Sie nach der Impfung Nebenwirkungen an sich beobachten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausarzt.

- Alle wichtigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter: Schutzimpfung

Da die Errichtung des lokalen Impfzentrums in Neunkirchen a. Brand mit erheblichem Aufwand verbunden ist, bitten wir um rechtzeitige Rückmeldung, falls Sie die vergebenen Impftermine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können! Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



Diese Meldung war von 04.02.2021 bis 31.03.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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