Aktuelle Meldungen

26.01.2021 - Fälligkeitstermine 2021

Fälligkeitstermine 2021

der Grund- Gewerbe- und Hundsteuer sowie
der Vorauszahlungen der Benutzungsgebühren



Der Markt Neunkirchen a. Brand möchte die Einwohner über folgende Fälligkeitstermine im Jahr 2021 informieren.

Die Beträge der Grundsteuer und die Vorauszahlungen für Gewerbesteuer, sind zu folgenden Terminen zur Zahlung fällig:

15.02.2021, 15.05.2021, 15.08.2021, 15.11.2021

Einmalige Jahresbeträge der Grundsteuer sind am 01.07.2021 fällig.


Die Beträge der Hundesteuer sind am 01.04.2021 zur Zahlung fällig.


Für die Vorauszahlungen der Benutzungsgebühren Wasser/Kanal sind folgende Fälligkeitstermine festgesetzt:

15.04.2021, 15.06.2021, 15.08.2021, 15.10.2021, 15.12.2021




Wir bitten Sie, die fälligen Beträge auf eines der Konten des Marktes zu überweisen.

Raiffeisen-Volksbank Erlangen IBAN DE 04 7636 0033 0002 9018 54
Sparkasse Neunkirchen IBAN DE 53 7635 1040 0000 3205 64
Raiffeisenbank Gräfenberg IBAN DE 52 7706 9461 0000 4014 12


Bei der Überweisung geben Sie bitte die Finanzadresse (FAD) an, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht. Die Finanzadresse finden Sie auf den Steuer- bzw. Abgabebescheiden.

Es wird weiter gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Beträge ein Säumniszuschlag und, im Falle einer Mahnung, zusätzlich noch eine Mahngebühr anfallen.

Für diejenigen Pflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen zum Termin von deren Konten abgebucht. Zur Vermeidung von Doppelzahlungen sollten diese Pflichtigen keine Überweisung vornehmen.

Auf die Möglichkeit aller Zahlungspflichtigen zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren möchten wir an dieser Stelle erneut hingewiesen. Kosten entstehen dadurch nicht.
Das entsprechende Formblatt finden Sie auf unserer Internetseite: www.neunkirchen-am-brand.de, unter „Rathaus“, „Formulare etc.“. Weiterhin besteht die Möglichkeit dieses Formblatt in der Kasse anzufordern oder zu erhalten.

Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Kasse des Marktes.



Neunkirchen a. Brand, 20.01.2021
Markt Neunkirchen a. Brand


Diese Meldung war von 26.01.2021 bis 28.02.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

SCHNELLSUCHE