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03.02.2021 - Coronavirus-Impfverordnung

Da die Gemeindeverwaltung, im Zuge der Errichtung eines Impfzentrums in Neunkirchen a. Brand, sehr viele Anfragen zur Priorisierung bzw. zur Reihenfolge der Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erreichen, möchten wir an dieser Stelle auf die geltende Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verweisen.

Die Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen ist in eben dieser Coronavirus-Impfverordnung festgelegt.

Die Gemeindeverwaltung ist bezüglich der Impfungen der Personengruppe Ü80 nur ausführendes Organ und hat hier keinerlei Einfluss darauf, ob auch Begleitpersonen oder Ehepartner unter 80 Jahren zum festgelegten Zeitpunkt geimpft werden können.

Die Coronavirus-Impfverordnung können Sie hier einlesen:

Impfverordnung


Diese Meldung war von 03.02.2021 bis 31.03.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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