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26.02.2021 - Keine Lichtbilder bei der Passbehörde

Keine Lichtbilder bei der Passbehörde

In den Medien war Ende des Jahres 2020 kommuniziert worden, dass die Passbehörde selbst Lichtbilder für Personalausweise, Reise- und Kinderreisepässe fertigen kann.
Nachdem hierzu regelmäßig Anfragen erfolgen, möchten wir Sie dazu informieren:

Die Bundesregierung beschloss im Dezember 2020 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.

In Art. 12 des Gesetzes ist normiert, dass die Passbehörde biometrische Lichtbilder selbst fertigen kann, wenn sie über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.

Diese Vorschrift tritt am 01.05.2025 in Kraft. Frühestens ab diesem Zeitpunkt wäre die Fertigung der Bilder durch die Passbehörde möglich.

Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre biometrischen Passbilder zur Ausstellung der Ausweise selbst mitbringen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Pass- und Ausweisbehörde Neunkirchen a. Brand


Diese Meldung war von 26.02.2021 bis 30.04.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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