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26.02.2021 - Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig!

Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig!

Liebe Eltern,

Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen?

Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass neu beantragen wird, Folgendes:

Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2021 nur noch mit 1 Jahr Gültigkeit ausgestellt!

Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig (vor Ablauf der Gültigkeit) verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.

Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich. Des Weiteren benötigen wir den ausgefüllten Antrag.

Dieser muss von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Für die Beantragung muss nur ein Elternteil sowie das Kind persönlich anwesend sein! (Antrag siehe Homepage Markt Neunkirchen a. Brand unter: Rathaus – Formulare – Antrag Ausweise für Minderjährige).

Die Gebühr für einen neuen Kinderreisepass beträgt 13.-- €, die Aktualisierung kostet 6,-- €.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Für die Beantragung ist, aufgrund der Corona-Pandemie, eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. (Tel. Passamt: 09134/705-51- bzw.-52.)

Bei Fragen zu Einreisebestimmungen wird auf die Homepage des Auswärtigen Amtes verwiesen:
Auswaertiges-Amt (www.auswaertiges-amt.de)


Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Pass- und Ausweisbehörde Neunkirchen a. Brand


Diese Meldung war von 26.02.2021 bis 31.03.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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