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28.04.2021 - Hybride Sitzungen als Notfallplan

Ende März ist ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung in Kraft getreten.

Zur wichtigsten Neuerung zählt hierbei die Möglichkeit der Teilnahme an Sitzungen/Ausschüssen der Gremienmitglieder per Ton- und Bildübertragungen.

Dies ermöglicht uns als Gemeindeverwaltung im Notfall (hier im speziellen pandemiebedingte Gründe) sogenannte hybride Sitzungen durchführen zu können.

Eine technisch sehr anspruchsvolle Form der Sitzung, da gewährleistet werden muss, dass sich die anwesenden und die per Video-Konferenz zugeschaltenen Mitglieder zu jedem Zeitpunkt wahrnehmen können, um weiterhin Entscheidungen von Angesicht zu Angesicht zu ermöglichen.

Mitte April konnte die Gemeindeverwaltung während eines „kleineren“ Ausschusses nun zum ersten Mal diese hybride Sitzungsform erfolgreich testen. Somit sind wir zukünftig gerüstet, im Falle, dass das Pandemiegeschehen eine Sitzungsteilnahme per Videoschalte nötig macht.


Diese Meldung war von 28.04.2021 bis 31.05.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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