Bekanntmachung - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -
Einbeziehungssatzung in Ebersbach Fl.-Nrn. 838/2 und 838/3 der Gemarkung Dormitz
Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen am Brand hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Einbeziehungssatzung in Ebersbach Fl.-Nrn. 838/2 und 838/3 der Gemarkung Dormitz in der Fassung vom 24.03.2021 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung für das Gebiet am südwestlichen Siedlungsrand von Ebersbach im Übergangsbereich zur freien Landschaft in Kraft.
Im Folgenden finden Sie die öffentliche Bekanntmachung mit allen Anlagen.
öffentliche Bekanntmachung
Planurkunde Einbeziehungssatzung
Planbegründung Einbeziehungssatzung
Anlage 1 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung
Anlage 2 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung
Anlage 3 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung
Diese Meldung war von 15.05.2021 bis 30.06.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.