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12.05.2021 - Bekanntmachung Einbeziehungssatzung in Ebersbach Fl.-Nrn. 838/2 und 838/3 der Gemarkung Dormitz

Bekanntmachung - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -
Einbeziehungssatzung in Ebersbach Fl.-Nrn. 838/2 und 838/3 der Gemarkung Dormitz


Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen am Brand hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Einbeziehungssatzung in Ebersbach Fl.-Nrn. 838/2 und 838/3 der Gemarkung Dormitz in der Fassung vom 24.03.2021 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung für das Gebiet am südwestlichen Siedlungsrand von Ebersbach im Übergangsbereich zur freien Landschaft in Kraft.

Im Folgenden finden Sie die öffentliche Bekanntmachung mit allen Anlagen.


öffentliche Bekanntmachung

Planurkunde Einbeziehungssatzung

Planbegründung Einbeziehungssatzung

Anlage 1 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung

Anlage 2 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung

Anlage 3 zur Planbegründung Einbeziehungssatzung


Diese Meldung war von 15.05.2021 bis 30.06.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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