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15.07.2021 - Bekanntmachung der Aufstellung der Einbeziehungssatzung in Ebersbach

Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen am Brand hat am 30.06.2021 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung der Einbeziehungssatzung in Ebersbach, Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 883/2 bis 883/6 der Gemarkung (Gmkg.) Dormitz beschlossen.

Die Unterlagen inclusive der Bekanntmachung,
der Planurkunde und
der Planbegründung (inkl. Anlage 1: Bestandsplan, Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Eingriffsplan)
jeweils in der Fassung vom 30.06.2021 und das dazugehörige Baugrundgutachten liegen in der Zeit vom 26.07.2021 bis 27.08.2021 im Rathaus des Marktes Neunkirchen am Brand (Bauverwaltung, Zimmer Nr. 2, Klosterhof 2 - 4, 91077 Neunkirchen am Brand) zu den allgemein bekannten Öffnungs-/Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Neunkirchen am Brand online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Ergänzend hierzu die Datenschutzrechtlichen Informationen im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.


Diese Meldung war von 15.07.2021 bis 31.08.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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