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02.09.2021 - Neue Regelungen für den Besuch der Marktbücherei

Ab dem 2. September 2021 gelten für den Besuch der Bücherei folgende Regeln:

Der Zutritt ist nur noch möglich, wenn Sie im Hinblick auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet, geimpft oder genesen sind.

Bitte kommen Sie zur Theke und zeigen Sie entsprechende Nachweise vor!

Schulkinder und Kinder unter sechs Jahren sind von der 3-G-Regel ausgenommen.

Es besteht bei allen Besucherinnen und Besuchern ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.


Diese Meldung war von 02.09.2021 bis 31.12.2021 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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