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02.03.2022 - Vorschriften zur Gehölzpflege - das gilt seit 1. März!

Hecken, Feldgehölze sowie Bäume stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Was genau bei der Gehölzpflege zu beachten bzw. verboten ist, erfahren Sie hier in folgender Pressemitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim. Vorschriften zur Gehölzpflege



Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-fo.de/naturschutz oder telefonisch unter Tel. 09191/86-4200, -4202 oder -4210.


Diese Meldung war von 02.03.2022 bis 30.04.2022 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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