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31.08.2022 - Verordnung zur Energieeinsparung

Ab 1. September 2022 gilt die "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung". Beabsichtigt ist, kurzfristig den Energieverbrauch zu reduzieren.

Die Verordnung verpflichtet uns unter anderem dazu unnötige Beleuchtungen abzuschalten. Damit ist beispielsweise die abendliche Beleuchtung der Kirche oder des Felix-Müller-Glases in der Katharinenkapelle gemeint. Natürlich kommen wir dieser Aufforderung nach.

Ergänzend haben wir uns entschieden, die Zierbrunnen im Ort früher als sonst üblich abzuschalten, auch wenn dies nicht unbedingt gefordert ist.

Für gemeindliche Gebäude, wie Rathäuser oder auch Feuerwehrhäuser, gilt ansonsten, dass Warmwasserboiler etc. abgeschaltet werden müssen. Darüber hinaus dürfen die Büros ab sofort nur noch bis 19°c und Gemeinschaftsflächen gar nicht mehr beheizt werden.

Schulen und Kindergärten sind von den Regelungen nicht betroffen.

Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine vorübergehende Abschaltung der Straßenbeleuchtung, werden vorerst noch nicht vorgenommen. Dies kann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgen.

Martin Walz
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 31.08.2022 bis 31.12.2022 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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