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01.02.2023 - Zuschussrichtlinie für neue Bildungs- und Teilhabeprojekte

Der Markt Neunkirchen am Brand fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel die Umsetzung von lokalen Bildungs- und Teilhabeprojekten und strebt hierbei an, die örtlichen Bildungsakteure sowie Bürgerinnen und Bürger für neue Bildungs- und Teilhabeideen zu gewinnen.

Förderberechtigt sind alle Neunkirchner Bürgerinnen und Bürger, sowie Vereine, Interessengruppen, Kirchen, Schulen, Kindertageseinrichtungen etc.

Förderfähige Themen sind:

- Kultur und Bildung
- generationsübergreifende Projekte und neue Ideen
- Verbesserungen bestehender Projekte

Eine Förderung wird nicht gewährt für:

- den laufenden Betrieb von Vereinen und Interessengruppen
- Projekte, die bereits eine Förderung aus anderen gemeindlichen Zuschussrichtlinien erfahren
- bereits vor Antragstellung begonnen Maßnahmen und Vorhaben
- als Dauerförderung von Vorhaben
- wegfallende gemeindliche Bezuschussungen

Antragsstellung ist mittels eines formlosen Antrags im Jahreslauf stets möglich und mit Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und ehrenamtlichen Eigenbeitrag per email an fb5@neunkirchen-am-brand.de einzureichen. Über die Förderung des eingereichten Vorhabens entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Vereine im Rahmen der festgelegten Ausschusssitzungen.
Telefonische Rückfragen können gerne an Hr. Mosch unter 09134 – 705 42 gerichtet werden.

Die gesamte Zuschussrichtlinie ist einzusehen unter Zuschussrichtlinie


Diese Meldung war von 01.02.2023 bis 31.03.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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