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01.03.2023 - Gehölzpflege - Vorgaben Landratsamt

Hecken, Feldgehölze und Bäume: Gehölzpflege verboten? Das gilt ab 1. März!

Hecken, Feldgehölze sowie Bäume stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den
Naturschutzgesetzen.

Hier sind für Sie alle Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim zusammengefasst...Gehölzpflege


Diese Meldung war von 01.03.2023 bis 30.04.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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