Aktuelle Meldungen

25.01.2024 - steuerliche Erfassung Existenzgründer

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das
Finanzamt zu übermitteln.

Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren.

Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs besteht die Möglichkeit unter www.elster.de in der Rubrik "Formulare & Leistungen > Alle Formulare" den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese effiziente Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.


Hierfür gelangen Sie über folgenden Link zur Seite des Bayrischen Landesamtes für Steuern mit allen wichtigen Informationen und Formularen...Infos für Existenzgründer


Diese Meldung ist bis einschließlich 31.07.2024 auf der Startseite. Anschließend finden sie ihn im Archiv.

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