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05.05.2010 - Verkehrsberuhigter Bereich im Mühlweg in Neunkirchen a. Brand

Höchstgeschwindigkeit und Verhaltensregeln

Der Mühlweg in Neunkirchen a. Brand wurde auf Beschluss des Bauausschusses vom 09.03.2010 auf Grund der gemeinsamen Fußgänger- und Fahrbahnfläche als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Zusätzlich werden noch Absperrpfosten und –poller gesetzt, um die Fußgängerbereiche von parkenden Fahrzeugen im Einmündungsbereich zum Klosterhof freizuhalten.

Wir möchten auf folgende Verhaltensregeln in verkehrsberuhigten Bereichen hinweisen.

Innerhalb dieser Bereiche gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Der Vorrang des Querverkehrs bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist zu beachten.
6. Das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist unzulässig! (ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen)

Die Parkzeit der ausgewiesenen Flächen wird auf 1 Stunde begrenzt. Die Polizei wird die Einhaltung der Parkverbote und Parkzeiten vermehrt kontrollieren.

Wir bitten insbesondere die Bewohner des Anwesens Mühlweg 1, den Fahrbahnbereich freizuhalten und ihre Fahrzeuge in der Tiefgarage im Mühlweg oder bspw. auf dem öffentlichen Parkplatz an der Grundschule abzustellen.

Neunkirchen a. Brand, 12.04.2010

Heinz Richter
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 05.05.2010 bis 06.06.2010 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

Die Meldung wurde von Seiten eines Vereins oder einer Gruppierung eingereicht und gibt nicht zwingend die Meinung der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand wieder. Weitere Infos

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