In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen von Straßen, Wegen, Plätzen und landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Feldern durch Hundekot, aber auch immer mehr durch Pferdemist.
Besonders im Ortsteil Baad nehmen aktuell die Hinterlassenschaften von Hunden und Pferden überhand und sind vielen Anwohnern ein echtes Ärgernis.
Es gibt im Gemeindegebiet viele vorbildliche Hundehalter, welche die Regeln zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Wege, entsprechend der vom Markt Neunkirchen a. Brand erlassenen Verordnung beachten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür herzlichen Dank im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger. Leider missachten viele Hundebesitzer diese Verordnung immer noch und allzu oft werden die Hinterlassenschaften nicht beseitigt und schlimmer noch die vollen Hundekotbeutel einfach liegen gelassen. Was viele nicht wissen, der Hundekot ist nicht nur ärgerlich für Spaziergänger, sondern lockt Aasverwerter an, die teilweise ansteckende Krankheiten auf Haustiere und Wildtiere übertragen können.
Gleiches gilt für Pferdemist auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grünanlagen. Das Beseitigen von Pferdemist sollte für Reiter/Fahrer Ehrensache sein. In bewohnten Gebieten muss der Pferdemist entfernt werden. Es spielt keine Rolle, ob das Pferd während des Ausritts oder bei einer Rast Mist hinterlässt, die Pferdeäpfel müssen geräumt werden.
Der § 3 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung des Marktes regelt klar das Verbot öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Grünanlagen durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Die Kosten für die Beseitigung der Hinterlassenschaften sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Straßen- und Parkreinigung kostet uns als Kommune Geld für Personal, Reinigungsmaschinen und Hilfswerkzeuge sowie die Entsorgung der gesammelten Hinterlassenschaften.
Wir weisen daher nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der entsprechenden Reinigungs- und Sicherungsverordnung hin (einsehbar auf der gemeindeeigenen Homepage unter dem Menüpunkt „Rathaus“ – „Satzungen“). Eine nicht beseitigte Verunreinigung, z.B. durch Hundekot, kann danach mit einer Geldbuße bis zu mehreren hundert Euro belegt werden. Eine Geldbuße kann aber nur dann verhängt werden, wenn ein Hinweis an die Verwaltung mit dem Namen des verbotswidrig handelnden Tierbesitzers ergeht.
Wir danken für dementsprechende Mitarbeit und Umsicht.
Martin Walz
1. Bürgermeister
Diese Meldung war von 05.11.2024 bis 30.11.2024 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.