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27.01.2025 - Bundestagswahl - enge Fristen für Briefwahl

Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, muss sich rechtzeitig um die Unterlagen kümmern.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort bis Freitag, 21.02.25, beantragt werden.

Allerdings: Die Briefwahlunterlagen werden erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt herausgegeben, denn dafür müssen zunächst die Wahlvorschläge zugelassen und die Stimmzettel gedruckt werden. Da die Bundestagswahl 2025 auf den 23. Februar vorverlegt wurde und die Vorbereitungszeit deshalb viel kürzer ist, steht für die Briefwahl deutlich weniger Zeit zur Verfügung. Erst ab 30. Januar können die Stimmzettel gedruckt, an die Kreiswahlleitungen versendet und dann an die Kommunen verteilt werden. An diesem Stichtag sind nämlich die zur Wahl stehenden Parteien und Einzelbewerber fix und können nicht mehr verändert werden. Wähler und Wählerinnen sollten also bedenken, dass die Unterlagen erst vergleichsweise kurz vor der Wahl verfügbar sein werden. Mit der Ausgabe durch den Markt Neunkirchen am Brand ist nicht vor dem 10.02.2025 zu rechnen.

Durch die enge Ausgabe/Zustellung der Briefwahlunterlagen ergibt sich, dass nur wenig Zeit bleibt, um die ausgefüllten Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zurückzuschicken / zurückzugeben. Alternativ kann über einen Gang am Wahlsonntag in die Wahllokale nachgedacht werden, sind doch bei der Bundestagswahl lediglich eine Erst- und eine Zweitstimme (auf einem Stimmzettel) abzugeben. Bitte bedenken Sie auch, eine kontinuierliche Steigerung des Briefwahlaufkommens hat unweigerlich eine Reduzierung der Urnenwahl-Lokale zur Folge.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Wahlamt des Marktes Neunkirchen am Brand.


Diese Meldung war von 27.01.2025 bis 21.02.2025 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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