In bayerischen Gemeinden ist nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage „Mariä Himmelfahrt“ (15. August) dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben.
Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz (FTG) das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auf Basis der letzten Volkszählung fest.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen nun vor und demnach überwog die Zahl der katholischen Einwohner und „Mariä Himmelfahrt“ bleibt Feiertag in Neunkirchen a. Brand.
Neunkirchen a. Brand, 21.07.2025
gez.
Martin Walz
1. Bürgermeister
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