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25.09.2025 - Bekanntmachung Stellplatzsatzung

BEKANNTMACHUNG - Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge des Marktes Neunkirchen a. Brand (Stellplatzsatzung)


Mit Beschluss vom 17.09.2025 hat der Marktgemeinderat die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge des Marktes Neunkirchen a. Brand (Stellplatzsatzung) beschlossen.
Die Satzung wird im Rathaus des Marktes Neunkirchen am Brand, Innerer Markt 3, 91077 Neunkirchen am Brand, 2. OG Zimmer 8, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die in Kraft getretene Satzung wird ergänzend auch in das Internet eingestellt unter www. neunkirchen-am-brand. de


Neunkirchen am Brand, den 25. 09. 2025

Martin Walz
1. Bürgermeister


Hier finden Sie den Bekanntmachungstext.


Hier finden Sie die Stellplatzsatzung.


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