Im Oktober 2025 werden die Ablesebriefe verschickt, damit die Abrechnung der Benutzungsgebühren für das Jahr 2025 erstellt werden kann.
Wir bitten Sie, wie in den Vorjahren, Ihre Haus- und Gartenwasserzähler selbst abzulesen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns den/die Zählerstand/Zählerstände mitzuteilen:
1. durch Rückgabe des ausgefüllten Ableseformulars
2. per Online-Meldung -als email an Kasse@neunkirchen-am-brand.de
oder
-über unsere Internetseite www.neunkirchen-am-brand.de mittels Bürgerserviceportal.
Eine telefonische Zählerstandsmeldung ist nicht mehr möglich.
Die o.g. Verfahrensweisen der Zählerstandsmeldung sind erforderlich, um Übermittlungsfehler zu vermeiden und eine rechtssichere Abrechnung durchführen zu können.
Sollte Ihr Gartenwasserzähler nicht auf dem Ablesebrief aufgeführt sein, könnte dies an der abgelaufenen Eichzeit liegen. In diesem Fall kann die Vergünstigung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die allgemeine Eichzeit der Wasserzähler beträgt sechs Jahre. Gartenwasserzähler sind Privateigentum. Deshalb ist der Eigentümer für die Einhaltung der Eichzeit und einem damit verbundenen Zählerwechsel selbst verantwortlich.
Wir bitten um Einhaltung des Rückmeldungstermins.
Bis dahin nicht gemeldete Zählerstände werden maschinell ermittelt.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mitarbeit.
Neunkirchen a. Brand, 08.10.2025
Markt Neunkirchen a.Brand
Martin Walz
1.Bürgermeister
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