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19.11.2025 - Wasserrecht - Bekanntmachung

Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Baumgarten“ in den Rödlasbach sowie Gewässerausbau für die Erschließung des Baugebietes „Baumgarten“ auf der Flur-Nr. 725/1 der Gemarkung Ermreuth durch den Markt Neunkirchen am Brand, Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen am Brand


Bekanntmachung
gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG


Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 14.11.2025 die beantragte gehobene Erlaubnis für die Niederschlagswassereinleitung erteilt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.

Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 10. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Dezember 2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme beim Markt Neunkirchen am Brand aus.

Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Hinweis:

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Marktes Neunkirchen am Brand (www.neunkirchen-am-brand.de) abrufbar. Die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen sind gemäß Art. 27b BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:

www.lra-fo.de → Aufgabenbereiche → Natur und Umwelt → Wasserrecht → Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht



Hier gibt es die Bekanntmachung zum Ausdrucken.


Diese Meldung ist bis einschließlich 31.12.2025 auf der Startseite. Anschließend finden sie ihn im Archiv.

Die Meldung wurde von Seiten eines Vereins oder einer Gruppierung eingereicht und gibt nicht zwingend die Meinung der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand wieder. Weitere Infos

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