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08.12.2025 - Abstimmungsbekanntmachung Bürgerentscheid

Unten zum Download finden Sie die offizielle Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid am 11. Januar 2026 gemeinsam mit einem Musterstimmzettel.

Nachdem die Fragestellungen doch sehr komplex sind, möchten wir den Entscheid ergänzend zur offiziellen Bekanntmachung kurz erläutern.

Generell haben Sie beim Entscheid zwei Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Die dritte Abstimmung ist eine Stichfrage nur für den Fall, dass beide Fragen mehrheitlich mit Ja entscheiden werden.

Abgestimmt wird über ein Ratsbegehren und ein Bürgerbegehren mit der Kernfrage, ob eine "Westumgehung" gebaut werden soll oder nicht.

Da der Markt Neunkirchen für die Staatstraße aber nicht Bauherr ist, können wir auch nicht alleine über den Bau entscheiden. Daher ist die Fragestellung nicht einfach, ob man "eine Westumgehung will". Wir entscheiden, wie sich die Gemeinde künftig gegenüber dem Straßenbaulastträger der Staatsstraße verhält. Dabei ist das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 11. Januar 2026 für die Gemeinde verbindlich. Deshalb sind die Fragen komplexer formuliert.

Vereinfacht ausgedrückt ist das Interesse der Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bau einer Straße westlich von Neunkirchen a. Brand zu verhindern. Da der Gemeinderat die Straße aber mehrheitlich befürwortet, stellt das Ratsbegehren die Frage, ob die Straße weiterhin gefordert werden soll.

Auf den Punkt gebracht, haben wir also die Wahl, ob wir die Straße weiterhin fordern (Ziel des Ratsbegehrens) oder ob wir sie verhindern wollen (Ziel des Bürgerbegehrens).

Über die verschiedentlichen Argumente für und wider ließe sich vieles Schreiben. Hier werden Sie sicherlich von den Interessengruppen Unterlagen und Wahlwerbung erhalten oder haben diese schon bekommen.

Das als Straßenbaulastträger für einen eventuellen Bau zuständige Staatliche Bauamt Bamberg, hat im Juli die aktuellen Planungen veröffentlicht. Obwohl das nicht zwingend ist, hat uns das Staatliche Bauamt Bamberg zugesagt, dass die Straße nicht gegen den Willen der Gemeinde gebaut werden wird. Insofern gehen wir davon aus, dass der Bürgerentscheid tatsächlich maßgeblich ist, ob das Planfeststellungsverfahren neu gestartet wird oder die Straße im bisherigen Verlauf verbleibt.

In den nächsten Tagen erhalten Sie die üblichen Wahlbenachrichtigungen (in diesem Fall Abstimmungsbenachrichtigungen) mit der Angabe des für Sie angedachten Wahllokals. Natürlich besteht wie bei jeder Wahl die Möglichkeit der Briefwahl. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


Viele Grüße

Martin Walz
Erster Bürgermeister


Hier gehr es zur Abstimmungsbekanntmachung...


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