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28.05.2026 - Verkaufsoffene Sonntage

Auszug:

Der Marktgemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 13.05.2026 nachfolgende Verordnung beschlossen. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:


Verordnung des Marktes Neunkirchen a. Brand über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage und über den Ladenschluss aus Anlass von Märkten, Messen, großen kulturellen, religiösen, traditionellen, historischen oder sportlichen Ereignissen und Festen oder ähnlichen Veranstaltungen

Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.07.2025 (GVBl. S. 246) i.V. mit § 12 Delegationsverordnung (DelV) in der Fassung vom 28.01.2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.01.2026 (GVBl. S. 26) und durch Verordnung vom 20.01.2026 (GVBl. S. 39) und Art. 42 LStVG in der jeweils geltenden Fassung, erlässt der Markt Neunkirchen a. Brand folgende Rechtsverordnung:

§ 1

Die Verkaufsstellen des Gemeindeteils Neunkirchen a. Brand im Markt Neunkirchen a. Brand dürfen abweichend von der Vorschrift des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayLadSchlG
im Jahr 2026

• anlässlich des Bürger- und Heimatfestes am dritten Sonntag im Juli (19.07.2026)
• anlässlich der Kirchweih in Neunkirchen a. Brand am ersten Sonntag im Oktober (04.10.2026)

jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein.



Die komplette Bekanntmachung gibt es hier...


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