Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss des Landkreises Forchheim hat neue Richtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen, sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit Stand zum 01.01.2026 ermittelt.
Gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung werden die Bodenrichtwerte in der Zeit von
Dienstag, 30.06.2026
bis
Freitag, 31.07.2026
in der Bauverwaltung im Rathaus Innerer Markt 3, 91077 Neunkirchen a. Brand, während der üblichen Dienststunden (Montag, Mittwoch bis Freitag von 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag ganztägig geschlossen) öffentlich ausgelegt.
Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09134 705-407 oder per Mail (bauamt@neunkirchen-am-brand.de) wird gebeten.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Landkreises Forchheim (Tel. 09191/865002) Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 2024 und 2026 gebührenfrei im „BayernAtlas“ abrufbar sind (siehe www.bodenrichtwerte.bayern.de).
Neunkirchen a. Brand, 23.06.2026
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