Bekanntmachung:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Marktgemeinderat Neunkirchen am Brand (a. B.) hat am 16.10.2019 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes (BBP) mit der Bezeichnung 3. Änderung BBP Nr. 1 b „Gewerbegebiet Industriestraße“ beschlossen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung und einer schalltechnischen Untersuchung, jeweils in der Fassung vom 23.09.2026, sind in der Zeit vom 16.10.2026 bis einschließlich 04.11.2026 hier einsehbar/ zugänglich:
Hier finden Sie den kompletten Bekanntmachungstext zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung..
Den Bauungsplan zum Download gibt es hier...
Die Planbegründung finden Sie hier...
Hier geht es zur schalltechnischen Untersuchung...
Diese Meldung ist bis einschließlich 04.11.2026 auf der Startseite. Anschließend finden sie ihn im Archiv.