Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes – WDModG), welches am 01. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wurde auch das Bundesmeldegesetz (BMG) geändert. Die Möglichkeit, der Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen, ist entfallen. Dies betrifft auch bestehende Übermittlungssperren.
Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht.
Die Meldebehörde übermittelt gem. § 58c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) zum 31. März 2027 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58c Abs. 2 SG folgende Daten:
Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche im darauffolgenden Jahr volljährig werden.
Bisher konnte dieser Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG a. F. widersprochen werden.
Mit Inkrafttreten des WDModG zum 01. Januar 2026 entfällt das v. g. Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Wir bitten um Beachtung.
Neunkirchen a. Brand, 09.10.2026
Markt Neunkirchen a. Brand
Martin Walz
1.Bürgermeister
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