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25.07.2008 - Mobilfunkstandorte: neuester Stand

B e k a n n t m a c h u n g


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Bauleitplanung;
Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch zur Festlegung von Standorten für Sendeanlagen für Telekommunikationsdienstleistungen;
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.04.2007 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch für das gesamte Gemeindegebiet zur Festlegung von Standorten für Sendeanlagen für Telekommunikationsdienstleistungen beschlossen.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.07.2008 wurden die folgenden Konzentrationsstandorte für Mobilfunksendeanlagen im Außenbereich beschlossen. Diese befinden sich in folgenden Bereichen:

- westlich von Neunkirchen a. Brand an der Gemeindeverbindungsstraße nach Rosenbach (2 Standorte, U01 und U02)
- nördlich von Neunkirchen a. Brand an der Staatsstraße Richtung Honings (Strommast der E.ON Bayern AG, Standort U12)
- nördlich von Großenbuch an der Kreisstraße Richtung Rödlas (Standort U16)
- westlich von Rödlas auf dem Wasserhochbehälter Rödlas (Standort U13)
- östlich von Ermreuth an der Kreisstraße Richtung Walkersbrunn/Dachstadt (Standort U10)
- nordwestlich von Großenbuch (Standort U11) als mögliche Alternative zu U16

Ziel der Planung ist eine Steuerung der möglichen Standorte aus städtebaulichen Erwägungen heraus und die Minimierung der elektromagnetischen Strahlung für die bebauten Bereiche des Gemeindegebietes. Der Planung ist eine ausreichende Darstellung von Positivflächen und ein gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde zu legen. Die Standorte müssen grundsätzlich für die jeweilige Nutzung geeignet und (eigentumsrechtlich) verfügbar sein; anderenfalls würde die Ausweisung letztlich zu einer bloßen negativen und damit unzulässigen Planung führen.


Die Planung liegt in der Zeit vom

25.07. – 26.08.2008

im Rathaus Klosterhof 2-4, Bauverwaltung, 91077 Neunkirchen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.


Neunkirchen a. Brand, 10.07.2008


Richter
1. Bürgermeister



Grundlage der Standortfindung ist das nachfolgende Gutachten des Umweltinstituts München e.V. vom 15. Mai 2008 (Vergleichende Untersuchung von Standortalternativen hinsichtlich der Minimierung der Strahlenbelastung und der räumlichen Verteilung des Versorgungspegels). In den Teilflächennutzungsplan des Marktes wurden nur die o.g. Standorte übernommen. Aus technischen Gründen kann jedoch nur das gesamte Gutachten mit allen untersuchten Standorten veröffentlicht werden.

Hier nun das komplette Gutachten als PDF (ACHTUNG: sehr lange Ladezeiten!)
(25.800 kB)
Zur Entwicklung der Mobilfunkmastgeschichte hier eine kurze zeitliche Zusammenstellung:
(Danke Herr Obermeier!)
(31 kB)


Diese Meldung war von 24.07.2008 bis 26.08.2008 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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