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19.10.2009 - Erstattung der zuviel entrichteten Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) für Hauswasseranschlüsse


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits berichtet, wurde mit Urteil vom 8.Oktober 2008 V R 61/03 des BUNDESFINANZHOFES – als Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 3.April 2008 Rs. C-442/05 - klargestellt, dass bei Beiträgen zur Wasserversorgungseinrichtung sowie Beiträgen für Hausanschlüsse der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % anzuwenden ist. Somit kann bei allen betroffenen bestandskräftigen Beitragsveranlagungen eine Rückerstattung der zuviel entrichteten Steuer durch die Gemeinde erfolgen.

- Welcher Zeitraum und welche Bescheide sind betroffen?
Beitragsbescheide aus den Jahren 2000 bis 2009 für Herstellung und Verbesserung sowie für Hauswasseranschlüsse der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Neunkirchen am Brand. Die Wasserversorgungseinrichtung versorgt alle Ortsteile (ohne Rosenbach).

Der Marktgemeinderat hat dazu in der Sitzung vom 16.09.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Die Erstattung der zuviel entrichteten Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:
- die Erstattung erfolgt auf Antragstellung
- die Möglichkeit der Antragstellung ist befristet bis 30.06.2010
- Bescheide von vorsteuerabzugsberechtigen Empfängern werden nicht berichtigt

- Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Regel Unternehmen. Die für so genannte "Vorumsätze" entrichtete Umsatzsteuer wird dabei im Rahmen der monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen von den Unternehmen abzugebenden Vorausanmeldung verrechnet.

Wir bitten Sie deshalb, das dem Mitteilungsblatt beiliegende Antragsformular entsprechend auszufüllen und an die Marktgemeinde zurückzusenden. Das Antragsformular wird auch auf der Homepage des Marktes unter Dokumente und Satzungen bereitgestellt.

Die Bearbeitung der einzelnen Anträge wird in Anbetracht der Vielzahl der in der Vergangenheit erlassenen Bescheide eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um Geduld.

Noch ein Hinweis aufgrund vieler Nachfragen: Wasserversorgung ist die Frischwasserleitung. Bitte verwechseln Sie dies nicht mit Entwässerung (= Abwasser / Kanal / Schmutzwasser).

Neunkirchen, 26.10.2009

Heinz Richter
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 19.10.2009 bis 30.06.2010 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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