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14.01.2011 - Aufruf an alle Hundebesitzer


Beim Markt Neunkirchen a. Brand gehen derzeit verstärkt Klagen von Bürgern ein, die sich über „Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehbahnen“ beschweren.
Die Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde sehen nicht nur äußerst unappetitlich aus, sie sind auch ein ernstzunehmendes hygienisches Problem.
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in Neunkirchen a. Brand ist es insbesondere verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können nach Art. 66 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) mit einer Geldbuße belegt werden.
Liebe Hundebesitzer, bitte lassen Sie es nicht so weit kommen. Nehmen Sie Tüten und Plastikhandschuhe, eventuell auch kleine Schaufeln, zum „Gassi gehen“ mit und entsorgen Sie das Geschäft Ihres Hundes sofort. Das ist eine saubere Lösung, anständig gegenüber den anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und im Sinne eines guten gemeinschaftlichen Zusammenlebens Aller.


Heinz Richter
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 14.01.2011 bis 24.01.2011 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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