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13.07.2011 - Meldepflicht für Hundehalter


Der Markt Neunkirchen a. Brand musste leider feststellen, dass Hundhalter der Meldepflicht nach der Hundesteuersatzung oftmals nur ungenügend nachkommen. Im Interesse der Gleichbehandlung und der Abgabengerechtigkeit sind wir gehalten, bei künftigen Versäumnissen ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Sie werden daher gebeten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, den Anmeldepflichten gewissenhaft nachzukommen.
Nach § 11 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Neunkirchen a. Brand vom 19.12.2006 (Amtsblatt vom 01.01.2007) ist der Hundehalter verpflichtet, seinen über vier Monate alten Hund beim Markt Neunkirchen a. Brand anzumelden. Falls Sie mehrere Hunde haben, ist jeder einzelne Hund anzumelden. Die Hundesteuer beträgt jährlich für

den ersten im Haushalt gehaltenen Hund 50,00 €
den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund 75,00 €
jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund 100,00 €.

Sollten Sie keinen Hund mehr besitzen, ist dies ebenfalls dem Markt Neunkirchen a. Brand umgehend mitzuteilen.

Neunkirchen a. Brand, den 07.07.2011

Markt Neunkirchen a. Brand



H. Richter
1. Bürgermeister



Diese Meldung war von 13.07.2011 bis 31.07.2011 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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