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13.07.2011 - Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung zum Bürger- und Heimatfest

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Neunkirchen a. Brand als Sicherheitsbehörde gemäß Art. 6, 7 und 23 LStVG folgende Allgemeinverfügung

I.

Während des Bürger- und Heimatfestes vom 15.07.2011 bis 17.07.2011 gelten auf dem im beiliegenden Plan eingezeichneten öffentlichen Bereich, folgende Anordnungen:

1. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen auf dem im beiliegenden Plan eingezeichneten öffentlichen Bereich des Innerortes, d. h. innerhalb der gestrichelten Linien, mitgeführt werden.

2. Personen,
• die gegen das Mitbring- bzw. Mitführverbot verstoßen
• erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und die Besucher oder Passanten mehr als nach den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen, kann der Aufenthalt im Bereich nach Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung untersagt werden.

3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. 1 und 2 der Allgemeinverfügung wird unmittelbarer Zwang angedroht.

4. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

5. Diese Anordnung richtet sich als Allgemeinverfügung gemäß Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an Jedermann, der sich während der Zeit vom 15.07.2011 ab 12:00 Uhr bis einschl. 18.07.2011 bis 07:00 Uhr, in dem Bereich aufhält, der aus dem beiliegenden Plan ersichtlich ist, d. h. innerhalb der gestrichelten Linien des Innerortes.

6. Die Allgemeinverfügung wird gemäß Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrens-gesetz im verfügenden Teil ortsüblich bekannt gemacht und kann mit der Begründung im Rathaus des Marktes Neunkirchen a. Brand, Ordnungsamt, Innerer Markt 1 (altes Rathaus) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie gilt am 05.07.2011 als amtlich bekannt gemacht und wird mit der 14. Ausgabe des Mitteilungsblattes des Marktes Neunkirchen a. Brand, veröffentlicht.

II.

Der Geltungsbereich der Anordnung hat den Innerortsbereich, entsprechend dem in dieser Sitzung vorgelegten Lageplan, zu umfassen.


Lageplan als PDF

Neunkirchen a. Brand, 05.07.2011
Markt Neunkirchen a. Brand



Heinz Richter
1. Bürgermeister


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