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15.08.2011 - Reinigung der öffentlichen Straßen





Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach §5 der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen des Marktes Neunkirchen die jeweiligen Anlieger die Straßen und Gehwege - insbesondere die Straßenrinnen - von jeglichem Bewuchs freizuhalten haben. Die Wurzeln können die Oberflächenbefestigung nachhaltig schädigen bzw. das Eindringen von Wasser ermöglichen, so dass gegebenenfalls aufwändige Sanierungsarbeiten entstehen können.
Wir bitten um Verständnis, dass diese Sanierungsarbeiten nicht immer als reine Unterhaltungs- maßnahmen durchgeführt werden können. Der Markt wäre dann nach der Straßenausbaubeitrags- satzung gehalten, die Kosten anteilig an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke weiterzugeben.
Wir bitten um Beachtung.



Heinz Richter
1. Bürgermeister


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