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14.12.2011 - Rundfunkgebührenpflicht

Der Bayerische Rundfunk hat den Markt Neunkirchen a. Brand um die Übermittlung von Daten ebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab vollendetem 16. Lebensjahr.
Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwoh ner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Nach Prüfung hat der Markt Neunkirchen a. Brand die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie wird ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachkommen und dem Bayerischen Rundfunk in den nächsten Tagen die erbetenen Daten übermitteln (s. Art 28 Bayer. Meldegesetz).
Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den

Bayerischen Rundfunk
- Abteilung Rundfunkgebühren -
80300 München
Telefon 0800/8080236

zu richten. Der Markt Neunkirchen a. Brand ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig.
Beauftragte des Bayerischen Rundfunks überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren.
Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunks weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlung entgegen. Die über das Bereithalten von Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden.

Das dürfen GEZ-Ermittler, das dürfen sie nicht


Diese Meldung war von 14.12.2011 bis 31.12.2011 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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