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30.01.2012 - Bekanntmachung

über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
in Verb. mit § 4a Abs. 3 BauGB-
Der Marktgemeinderat hat am 16.03.2011 beschlossen, für das Gebiet
„ Galgenanger “

das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden durch die vorhandene Wegverbindung vom Torberg zur St 2243,
im Osten durch die Staatsstraße St 2243 (Forchheimer Straße),
im Süden durch die Bebauung am Birnengarten und
im Westen durch den Langensendelbacher Weg.

und folgende Grundstücke der Gemarkung Neunkirchen umfaßt:
Fl.-Nr.:590/2, 598/2, 598/3, und 598/25,

einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan wurde nach der Auslegung in folgenden Bereichen noch einmal geändert:

Die Festsetzungen über die Dachgauben und über die Höhenfestsetzung der Gebäude wurde verändert; Die Ausgleichsfläche entsprechend der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde erweitert; Die Festsetzungen zum Immissionsschutz entsprechend der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde ergänzt.
Ein Planentwurf ist von der Ingenieuraktiengesellschaft Höh¬nen & Partner in Bamberg ausgearbeitet wor-den. Er wurde mit der Begründung vom Gemeinderat am 23.11.2011/19.02.2012 gebilligt.
Zum Umweltbericht liegen Stellungnahmen zu Lärmimmissionen und zu Eingriffen in Natur und Landschaft vor
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der Zeit vom 13.02.2012 bis 29.02.2012 im Rat-haus, Bauverwaltung, Zimmer 2, Klosterhof 2-4, in 91077 Neunkirchen am Brand öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Bebauungsplan nur noch zu den Änderungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beratung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge nach § 47 der Ver-waltungsgerichtsordnung unzulässig sind, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


H. Richter
1. Bürgermeister


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