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14.03.2012 - BEKANNTMACHUNG

Der Markt Neunkirchen a. Brand wird auf Grund des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 26.10.2011 ab dem 16.03.2012 die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden und ruhenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße) wahrnehmen.

Die Aufnahme der Tätigkeit der Verkehrsüberwachung im vorgenannten Umfang wird nach § 2 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitensrecht (ZuVOWiG) vom 21. Oktober 1997 (GVBl. Seite 727), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.07.2011 (GVBl. S. 307), hiermit bekannt gegeben.

Die Zuständigkeit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz ergibt sich aus § 2 Abs. 3 ZuVOWiG.

Der Markt Neunkirchen a. Brand hat mit der Stadt Spalt eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs und zur Durchführung und Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen. Anlaufstelle für „betroffene Bürger“ ist ab dem 16.03.2012 die

Stadt Spalt
Herrengasse 10
91174 Spalt
Tel 0 91 75/7 96 50

Ansprechpartnerin dort ist

Frau Reichel
Tel.: 0 91 75/79 65 38
Fax: 0 91 75/90 87 94

Hier kann Akteneinsicht genommen und es können alle Auskünfte zu Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeholt werden.
Die Sprechzeit von Frau Reichel ist Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr.

Ziel der kommunalen Verkehrsüberwachung ist es vor allem, eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsanpassung und ordnungsgemäßes Parkverhalten der Verkehrsteilnehmer zu erreichen.

Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer um verstärkte Rücksicht und um Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften.

Neunkirchen a. Brand, den 28.02.2012


Heinz Richter
1. Bürgermeister





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