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21.03.2012 - Stellungnahme des Marktes Neunkirchen am Brand

Markt Neunkirchen a. Brand
SG II

Stellungnahme zu den Presseartikeln „Gemeinde spielt Russisches Roulette“ vom 03.03.2012 in den EN und „Pro Tag rollen 75 Brummis durch“ vom 03.03.2012 im FT



I. Presseartikel EN 03.03.2012

Es ist nicht zutreffend, dass eine Beteiligung der Marktgemeinde an den Planungskosten für das Planfeststellungsverfahren auch gleichzeitig eine Beteiligung an den Kosten für die Umsetzung des Projektes „Westumgehung“ bedeuten würde. Im Schreiben des Herrn Staatsminister Herrmann vom 11.01.2012 ist festgehalten, dass eine endgültige Entscheidung des Marktes über die kommunale Sonderbaulast erst nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses getroffen werden muss.

Die Bürgerinitiative MUNk e.V. hat Vorschläge zur Verbesserung der Gefährdungssituation, insbesondere für Fußgänger, für die Forchheimer Str., die Friedhofstr. und die Erleinhofer Str. gemacht. Teilweise wurden diese Vorschläge bereits umgesetzt (Fahrbahnmarkierungen usw.). Eine Änderung der Vorfahrtsregelung kann der Markt Neunkirchen a. Brand jedoch zuständigkeitshalber nicht beschließen bzw. durchführen, da hier eine Staatsstraße (St 2243 „Forchheimer Straße“) betroffen ist. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung kann wegen fehlender Abbiegeradien für Lastkraftfahrzeuge die Verkehrssituation nicht wesentlich verbessern (s.u.).



II. Presseartikel FT 03.03.2012

Die bundesweit einheitlich, alle 5 Jahre durchgeführte sog. Straßenverkehrszählung hat im Jahr 2010 ergeben, dass auf der St 2243 zwischen Neunkirchen a. Brand und Effeltrich durchschnittlich 206 Lkw/24 h (Schwerverkehr = Lkw ab 3,5 t und Busse) fahren. Die Verkehrszählung aus dem Jahr 2005 hat 321 Lkw/24 h ergeben. In diesen Zählungen ist der Schwerverkehr aus Hetzles, der über die Friedhofstraße in Richtung Dormitz fährt, nicht enthalten. Die Zählung am Ortsausgang von Neunkirchen in Richtung Dormitz aus dem Jahr 2010 hat 432 Lkw/24 h ergeben (2005: 474 Lkw/24 h). Die im Artikel genannte Zahl von „75 Lkw am Tag“ in der Forchheimer Straße ist daher nicht nachvollziehbar.
Die Reduzierung der o.g. Lkw-Belastung ist auf die Sperrung der Friedhofstraße für Fahrzeuge über 7,5 t und der damit verbundenen Umleitungsbeschilderung an der St 2243 wegen der Höhenbeschränkung in Neunkirchen a. Brand mit 3,2 m zurückzuführen.
Richtig ist, dass eine Planung eines Ingenieurbüros zur Aufweitung der Einmündung der Friedhofstraße in die Forchheimer Straße existiert. Doch selbst mit dieser Aufweitung kann wegen der ungenügenden Abbiegeradien für Lastzüge und Sattelschlepper nicht gewährleistet werden, dass der Gehweg im Einmündungsbereich beim Anwesen Forchheimer Str. 7a (Gaststätte) nicht mehr überfahren wird.
Es ist nicht zutreffend, dass die Baulast für die Friedhofstraße gemäß der Vereinbarung zwischen dem Markt Neunkirchen a. Brand und dem Freistaat Bayern teilweise beim Staat lag. In dieser Vereinbarung wurde geregelt, dass die Straßenbaulast trotz der „Umleitung“ beim jeweiligen Baulastträger verbleibt.



Neunkirchen a. Brand, 16.03.2012

gez.
Cervik, Verw.amtsrat
Richter, 1. Bürgermeister



Diese Meldung war von 21.03.2012 bis 01.04.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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