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24.03.2012 - Stellenausschreibung

Der Markt Neunkirchen a. Brand mit seinen Ortsteilen (ca. 8000 EW), 10 km östlich von Erlangen gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

gemeindliche/n Jugendpflegerin/Jugendpfleger
in Vollzeit, zunächst befristet auf die Dauer von 2 Jahren


Ihre Qualifikation:
• Abgeschlossene Fach-/Hochschulausbildung zur/zum Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialpädagogen
• Bereitschaft, sich mit Jugendlichen und deren Lebenswelt auseinanderzusetzen
• Einschlägige Berufserfahrung in der kommunalen Jugendarbeit
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
• Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
• Kontaktfähigkeit, Teamfähigkeit und kooperatives Handeln
• Eigenverantwortliches Handeln und hohes persönliches Engagement

Das Aufgabengebiet umfasst:
• Kontaktaufnahme und -pflege mit Jugendlichen im öffentlichen Bereich
• Kontaktaufnahme und -pflege mit Jugendlichen u. a. in Schulen, Vereinen und bei Veranstaltungen
• Vernetzung aller Beteiligten in der Jugendarbeit
• Anbieten einer offenen Beratung, als Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Jugendleiter
• Pädagogische Begleitung und Betreuung des offenen Jugendtreffs
• Anregung, Initiierung und Gestaltung eines ergänzenden Angebotes der örtlichen Jugendarbeit
• Öffentlichkeits- und Gremienarbeit

Wir bieten:
• Interessante und vielseitige Tätigkeiten in einem historischen Ort mit jungem, dynamischen Flair
• Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen

Ihre aussagefähige, schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis 02.05.2012 an den Markt Neunkirchen a. Brand, Personalamt, Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen a. Brand. Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Braun (Tel.: 09134/705-16) zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns nur Kopien, keine Originale, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Reisekosten zu einem eventuellen Bewerbungsgespräch werden nicht erstattet.


Diese Meldung war von 24.03.2012 bis 02.05.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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