Aktuelle Meldungen

26.03.2012 - Bekanntmachung: 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Neunkirchen a. Brand


- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Markt Neunkirchen a. Brand verfügt über einen wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan vom 17.03.2004.
In der Zwischenzeit sind bauliche Weiterentwicklungen vorgenommen worden, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Außerdem sind Bebauungspläne zur Rechtskraft gebracht worden, die ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
Der Marktgemeinderat hat daher am 15.09.2010 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan in folgenden Teilbereichen zu ändern:

In Neunkirchen: Nr. 1 Wohngebiet „Galgenanger“ zwischen der St2243 Forchheimer Straße und dem Langensendelbacher Weg; Nr. 2 Regenrückhaltebecken nördlich der Marloffsteinerstraße bzw. südlich des Ebersbacher Weges; Nr. 3 Änderung der „Parkplatzfläche“ in „gewerbliche Fläche“ für das Grundstück Fl.Nr. 444 Gemarkung Neunkirchen zwischen der Adam-Henkel-Straße und der Erlanger Straße.

In Gleisenhof: Nr. 4 Wiederaufnahme einer Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ für das Grundstück Fl.Nr. 77/3 Gemarkung Rödlas zwischen den Anwesen Gleisenhofer Straße 19 c und 19 d.

In Ermreuth: Nr. 5 Wohngebiet-Erweiterung „An der Saarstraße“ südlich der Saarstraße und des Garten-wegs.

In Ebersbach: Nr. 6 Gemeinschaftshaus – Mischbaufläche/Gemeinbedarfsfläche am südlichen Ortsein-gang; Nr. 7 Bolzplatz östlich des Ebersbaches.

Die FNP-Änderung ist von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner in Bamberg ausgearbeitet worden.
Der Vorentwurf der FNP-Änderung mit Begründung liegt in der Zeit vom

11.04.2012 bis 25.04.2012

in den Räumen des Rathauses, Bauverwaltung, Zimmer 2, Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen a. Brand öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Änderung vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Neunkirchen a. Brand, 21.03.2012


H. Richter
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 27.03.2012 bis 25.04.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

Die Meldung wurde von Seiten eines Vereins oder einer Gruppierung eingereicht und gibt nicht zwingend die Meinung der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand wieder. Weitere Infos

SCHNELLSUCHE