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14.05.2012 - Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West; Ziel B V 2.5.2 „Windenergie“; Anhörungsverfahren





Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 11 Abs. 5 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 5 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 in Bamberg beschlossen, gemäß § 10 ROG i.V.m. Art. 13 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Ziel B V 2.5.2 „Windenergie“, durchzuführen.

Gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. Art. 13 Abs. 2 BayLplG sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Regionalplans zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf und seiner Begründung zu geben. Hierzu wird der Planentwurf in der Zeit vom 15. Mai bis 27. Juli 2012 während der üblichen Öffnungszeiten beim Markt Neunkirchen a. Brand, Bauverwaltung, Zi. 2, Klosterhof 2-4, 91077 Neunkirchen, öffentlich ausgelegt.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken – West, Geschäftsstelle Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, gegeben.

Der Planentwurf wird in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken unter
www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php eingestellt.

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 31 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 13 Abs. 2 Satz 5 BayLplG).

Neunkirchen a. Brand, 03.05.2012



Richter
1. Bürgermeister


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