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30.07.2012 - Einführung der Niederschlagswassergebühr („gesplittete“ Abwassergebühr) für die Ortsteile Ermreuth,

Einführung der Niederschlagswassergebühr („gesplittete“ Abwassergebühr) für die Ortsteile Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof

Aufgrund der Ergebnisse der Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung der Ortsteile Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof und nach der aktuell geltenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, ist der Markt Neunkirchen a. Brand verpflichtet, die Abwassergebühr in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr aufzuteilen. Entsprechendes war bereits bei der Abwassergebühr für den Hauptort Neunkirchen a. Brand und den Ortsteilen Baad, Ebersbach, Rosenbach und Großenbuch erforderlich und wurde aufgrund der Globalabrechung im Jahre 2006 eingeführt.

Die Abwassergebühr wurde bisher nur nach der bezogenen Frischwassermenge abgerechnet. Nun wird jedoch der gesamte, gebührenrelevanten Aufwand für die Abwasserbeseitigung der Schmutzwasserbeseitigung einerseits und der Niederschlagswasserbeseitigung andererseits zugeordnet. Während weiterhin für den Schmutzwasseranteil der Frischwassermaßstab (in m³ Wasserbezug) heranzuziehen ist, wird dem Niederschlagswasseranteil die versiegelte Fläche eines Grundstückes (in m²) zugrunde gelegt. Als versiegelte Flächen sind z.B. alle Dachflächen, Garagenzufahrten, Hofflächen und Terrassenflächen anzusehen von denen das Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird. Voraussetzung für eine Gebührenrelevanz ist jedoch, dass der Grundstückeigentümer den Vorteil der Ableitung des Niederschlagswassers von seinen Flächen in den öffentlichen Kanal tatsächlich nutzt. Flächen von denen kein Wasser in den Kanal geleitet wird bzw. die nicht angeschlossen sind bleiben dabei außer Betracht. Darüber hinaus kommt es auch auf den Grad der Versiegelung an. In der Praxis kommt es vor, dass das Regenwasser in eine sog. Zisterne eingeleitet wird und nur der Überlauf an den Kanal angeschlossen ist oder die Flächen nicht vollständig, d.h. mit versickerungsfähigem Pflaster, versiegelt sind. Bei diesen Flächen sind Abzugsfaktoren zu berücksichtigen.

Für eine abschließende Gebührenkalkulation muss die Summe aller versiegelten Flächen in Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof ermittelt werden. Dies soll, analog der Ortsteile westlich des Hetzleser Berges, mittels Selbstauskunft der Grundstückseigentümer erfolgen. Hierzu wird jedem Grundstückseigentümer ein Informationsblatt und ein Erfassungsbogen (Fragebogen) zugesandt. Der Fragebogen ist möglichst zeitnah bis zum genannten Termin ausgefüllt zurückzusenden bzw. kann auch persönlich abgegeben werden. Für die anfallenden Fragen stehen die zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung bei fehlenden Erfassungsbögen die Flächen schätzen muss und darüber hinaus eine stichprobenartige Überprüfung durchführen wird. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Diese Bekanntmachung soll alle betroffenen Grundstückseigentümer in Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof frühzeitig über das bevorstehende Ermittlungsverfahren informieren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Neunkirchen a. Brand, den 26.07.2012


Heinz Richter
1. Bürgermeister


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