Aktuelle Meldungen

30.07.2012 - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Bebauungsplan Nr

;
Bekanntmachung der Aufforderung zur Beantragung isolierter Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes


Im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu einer Verwaltungsstreitsache wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „Almooswiesen“ viele Anlagen festgestellt, welche den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.

Der Marktgemeinderat hat ein Änderungsverfahren hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der textlichen Festsetzungen Nr. 3 „Einfriedungen“ und Nr. 4 „Außenanlagen“ des Bebauungsplanes Nr. 33 „Almooswiesen“ in seiner Sitzung am 20.06.2012 abgelehnt.

Somit ist es nun notwendig, dass die Befreiungen für z. B. Geländeauffüllungen von mehr als 50 cm im Mittel auf dem vorhandenen, natürlichen Gelände, Stützmauern an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen und Abweichungen von den festgesetzten sockellosen Einfriedungen für die betroffenen Grundstücke (s. Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 33) beim Markt Neunkirchen beantragt werden. Das hierfür notwendige Formular kann auf der Homepage des Marktes heruntergeladen werden und mit seinen Anlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Bauverwaltung, Klosterhof 2 - 4

bis spätestens 30.09.2012

eingereicht werden.







Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung unter Tel. 09134 / 705-32 gerne zur Verfügung.

Neunkirchen a. Brand, 13.07.2012


M. Mehl
3. Bürgermeister


Diese Meldung war von 30.07.2012 bis 12.08.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

SCHNELLSUCHE