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27.08.2012 - Starkregenereignisse



Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf Grund der letzten Starkregenereignisse möchten wir Sie auf die Veröffentlichungen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zum Thema Hochwasserschutz hinweisen (www.wwa-kc.bayern.de/Hochwasser). Hier wird insbesondere auf die Themen Versicherungsschutz und Schutzmaßnahmen an Gebäude eingegangen, was auf Grund der zunehmenden Starkregenereignisse für jeden Grundbesitzer von Bedeutung sein kann. Insbesondere Kellerfenster und –lichtschächte bieten dem anfallenden Oberflächenwasser einen leichten Weg ins Gebäude.

Der Markt Neunkirchen a. Brand kommt seinen Verpflichtungen aus den Wassergesetzen nach, in dem er ein Hochwasserschutzkonzept mit integriertem Gewässerentwicklungsplan für den Brandbach erstellen lässt und nach Möglichkeit Maßnahmen zum Gewässerunterhalt ergreift. Dafür sind jedoch weitreichende Untersuchungen und Planungen notwendig. Erst aus solch einem Hochwasserschutzkonzept können dann Maßnahmen, wie bspw. mobile Schutzwände, Rückhaltesysteme, Schutzmaßnahmen an Gebäuden, usw., abgeleitet werden. Bis solche Maßnahmen allerdings umgesetzt werden können, wird vermutlich noch einige Zeit vergehen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch ein reibungsloser Abfluss der Wassermassen in Gräben und Bächen wichtig ist. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass das Ablagern von Bauschutt, Grüngut, usw. an den Durchlässen und Verrohrungen zu einem Rückstau führen kann. Nach dem solche Gewässerverunreinigungen u.U. auch eine Straftat darstellen, bitten wir Sie, jede Art von Gewässerverunreinigungen beim Markt Neunkirchen a. Brand unverzüglich anzuzeigen.

Ebenso wichtig ist ein funktionierendes Rückstauklappensystem, das einen Rückstau aus dem Kanalnetz ins Gebäude verhindern soll. Nach der Entwässerungssatzung des Marktes hat sich jeder Anschlussnehmer gegen Rückstau aus dem Kanalnetz selbst zu schützen.

Nach der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte bei Bedarf von den Anliegern freizumachen. Die Reinigung der Einlaufschächte wird zwar jährlich im Auftrag des Marktes von einer Reinigungsfirma durchgeführt, jedoch kann dies in Einzelfällen nicht ausreichend sein. Sollten Einlaufschächte komplett verunreinigt bzw. verstopft sein, bitten wir Sie um Mitteilung.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Bauamt unter der Telefonnummer 09134/70530 gerne zur Verfügung.


H. Richter
1. Bürgermeister


Diese Meldung war von 27.08.2012 bis 16.09.2012 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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